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Beratung vor Einschulung

Es besteht die Möglichkeit auf Veranlassung der zuständigen Grundschule einen Antrag auf Beratung vor Einschulung zu stellen.

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Das rBFZ begutachtet das zur Beratung angemeldete Kind und gibt Hinweise bezüglich notwendiger

vorbeugender Fördermaßnahmen, deren Durchführung bis zur Einschulung sinnvoll erscheinen.

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Gegebenenfalls begleitet und unterstützt das rBFZ den Eintritt ins „Schulleben“.

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