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Beratung vor Einschulung

Es besteht die Möglichkeit auf Veranlassung der zuständigen Grundschule einen Antrag auf Beratung vor Einschulung zu stellen.

Das rBFZ begutachtet das zur Beratung angemeldete Kind und gibt Hinweise bezüglich notwendiger

vorbeugender Fördermaßnahmen, deren Durchführung bis zur Einschulung sinnvoll erscheinen.

Gegebenenfalls begleitet und unterstützt das rBFZ den Eintritt ins „Schulleben“.

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